Betriebswirtschaftliche Unternehmensführung ist ein Hauptfaktor für den nachhaltigen Erfolg aller Unternehmen und Organisationen. Aufgrund von Unternehmensgröße, Branche, Mitarbeiterstruktur und Unternehmenszweck können sich jedoch die direkten Anforderungen sehr deutlich unterscheiden.
Mit unserem Beratungsangebot im Bereich der Steuerberatung & Unternehmensberatung richten wir uns insbesondere an Klein- und Mittelbetriebe, im Bereich der Trainings und Wirtschaftsmediation durchaus auch an mittlere und Großunternehmen. Dabei können wir sowohl bestehenden Unternehmen als auch Unternehmensgründer(innen), unabhängig von der Rechtsform, in ihrer Tätigkeit beraten, unterstützen und begleiten.
Dabei kommt der Planung und Umsetzung der Unternehmensziele durch Strategie und Leitbild samt Anwendung von Planungs- und Steuerungsinstrumenten eine ebenso wesentliche Bedeutung zu, wie der Einrichtung eines – den Unternehmensbedürfnissen angepassten – Rechnungswesens.
Bei laufender Durchführung der Buchhaltung ist es uns selbstverständlich, Ihnen jeden Monat die Auswertungen zu übermitteln. Es ist uns ein Anliegen, dass diese Arbeiten in Ihrem Sinne durchgeführt sind und wir stehen daher für erläuternde Rückfragen ohne Zusatzkosten zur Verfügung.
Soziale Kompetenz und die Kenntnis der Besonderheiten in Unternehmenszielsetzung und Steuerrecht von Profit- und Non-Profitorganisationen, ermöglichen eine erfolgreiche Zusammenarbeit, sowohl im Beratungs- und Mediationsbereich, im Trainingsbereich und im Bereich der laufenden Abwicklung des Rechnungswesens und Controlling.
Durch die Erstellung der jährlichen Abgabenerklärungen (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung), die Einreichung der monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie der Einreichung der Bilanzen beim Firmenbuch erledigen wir den Behördenkontakt in Ihrem Auftrag.
Aber auch „Neue Selbständige“ und Arbeitnehmer/innen möchten wir ansprechen. Gerne übernehmen wir die Arbeitnehmer/innen-Veranlagung oder beraten Sie im Zusammenhang mit der Auftragsannahme als „Freier Dienstnehmer“ oder „Neuer Selbständiger“ und erstellen die notwendigen Abgabenerklärungen.