Grundlagen der Zusammenarbeit

Mein Team und ich freuen uns über das entgegengebrachte Vertrauen, wenn wir Ihr Unternehmen in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, sowie im Bereich des Rechnungswesens, unterstützen und begleiten dürfen. Wir werden uns bemühen, der Erwartungshaltung gerecht zu werden, und bitten um Rückmeldung, wenn dies einmal nicht der Fall ist, um eventuelle Missverständnisse klären zu können.

Als Grundlage für die Zusammenarbeit dient einerseits die erteilte Vollmacht, andererseits der erteilte Auftrag. Vollmacht und Auftrag werden schriftlich erteilt, indem bei Auftragserteilung ein Vollmachts- und Auftragsformular unterfertigt werden. Sowohl das Vollmachts- und Auftragsformular, als auch die Allgemeinen Auftragsbedingungen, die integrierter Bestandteil sind, werden von unserer Standesvertretung, der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als Standardformulare zur Verfügung gestellt und sind über die Homepage der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer abrufbar. Selbstverständlich werden etwaige Fragen dazu erläutert und können einzelne Punkte gewählt (zB Zustellvollmacht) oder gestrichen werden. Mit Unterschrift des Vollmachts- und Auftragsformulars werden gleichzeitig die Allgemeinen Auftragsbedingungen anerkannt. Unterschriebene Unterlagen werden selbstverständlich in Kopie übergeben, gerne drucken wir auch die Allgemeinen Auftragsbedingungen als Beilage.

Mit der Unterschrift durch Klientinnen und Klienten werde ich beauftragt und bevollmächtigt, eine Bearbeitung und Vertretung im Rahmen meiner berufsrechtlichen Rechte und Pflichten vorzunehmen. Der konkrete Auftrag wird zusätzlich von Klientinnen bzw. Klienten präzisiert und ist im Rahmen der (berufs-)rechtlichen Möglichkeiten beschränkbar (zB Auftrag ausschließlich für Steuerberatung und Jahresabschluss, aber nicht für die laufende Buchhaltung).
Das Berufsrecht der Steuerberater/innen sieht eine umfassende Verschwiegenheitspflicht vor, und dieser Verschwiegenheit unterliegen auch sämtliche Mitarbeiter/innen in unserem Team.

Vollmacht und AAB der KSW

Download Vollmacht Deutsch (PDF)

Download Allgemeine Auftragsbedingungen Deutsch (PDF)

Download Vollmacht Englisch (PDF)

Download Allgemeine Auftragsbedingungen Englisch (PDF)

Datenschutzgrundverordnung

Datenschutzerklärung für Klientinnen und Klienten (PDF)

Kommunikation

Unsere Aufträge umfassen häufig Dauerschuldleistungen, wie bspw. laufende Buchhaltungs- und Personalverrechnungsarbeiten sowie laufende Steuerberatung. Für die laufende Kommunikation zu diesen Aufträgen ist die Korrespondenz über E-Mail ein gut bewährtes Medium. Unsere offizielle E-Mail-Adresse lautet: office@support-to-success.at. Da jedoch nicht jede E-Mail immer sofort gelesen werden kann und es im Zuge von E-Mail-Eingängen und Löschungen auch dazu kommen kann, dass E-Mails übersehen oder irrtümlich gelöscht werden (insbesondere, wenn diese im Spam-Ordner eingegangen sind), weisen wir darauf hin, dass bei Nichtbeantwortung bzw. Nichterledigung keine Terminhaftung übernommen werden kann. Es wird ersucht, im Falle einer Nichtbeantwortung jedenfalls telefonisch nachzufragen und bitte keinesfalls davon auszugehen, dass etwaige Aufträge (insbesondere Anmeldungen von Dienstnehmer/innen) ohne Rückmeldung ausgeführt wurden.

Leider ist es uns auch nicht möglich, alle Anfragen sofort zu beantworten. Es wird jedoch versichert, dass die Wahrung von rechtlichen Terminen zu unseren Kernaufgaben gehört und es ist stets unser Bemühen, erteilte Aufträge, auch wenn diese sehr knapp eingehen, im Rahmen der rechtlichen Fristen korrekt zu erledigen. Da jedoch auch unser Büro nicht rund um die Uhr besetzt ist, und es unter Umständen zu mehreren dringenden Angelegenheiten gleichzeitig kommen kann und auch laufende Arbeiten zu erledigen sind, dürfen wir hier festhalten, dass eine fristgerechte Durchführung oder eventuelle fristerstreckende Maßnahmen nur verbindlich zugesagt werden können, wenn die Informationen zur Erledigung mindestens 3 Arbeitstage vor Fristablauf eingehen. Dies gilt insbesondere auch für die An- und Abmeldung von Dienstnehmer/innen (vgl. Personalverrechnung).

Persönliche und telefonische Erreichbarkeit (+43(0)1 526 54 38) ist bei uns jedenfalls von Montag bis Donnerstag von 9.00-17.00 Uhr, sowie Freitag von 9.00 – 14.00 gegeben. Regelmäßig sind wir auch außerhalb dieser Zeiten erreichbar, doch bitten wir, wenn zB Belege früher oder später gebracht werden wollen, dies vorweg telefonisch abzuklären, da es durch unser kleines Team zum Zusammentreffen von Zufällen (Ausfall einer Mitarbeiterin und/oder gleichzeitig Seminar einer weiteren Kollegin sowie Urlaube) dazu kommen kann, dass doch nach 17.00 bzw. vor 9.00 keine Besetzung mehr vorliegt.

Zur Belegübergabe ist eine Terminvereinbarung innerhalb der Bürozeiten nicht notwendig. Wenn es sich jedoch um persönliche Beratungstermine handelt, wird um vorherige Terminvereinbarung ersucht. Diese nehmen wir sehr gerne telefonisch oder per E-Mail entgegen.